Wahlpflichtmodule – Vertiefungsrichtungen

Hier finden Sie Informationen über die Wahlpflichtmodule der Vertiefungsrichtungen

Für Bachelor-Studierende gilt § 42 und § 43 der FPO: „Die Studierenden wählen Wahlpflichtmodule aus mindestens zwei Vertiefungsrichtungen im Umfang von insg. 15 ECTS“.

Wie die Verteilung der ECTS zwischen den (mindestens zwei) Vertiefungsrichtungen aussieht, ist dabei einem selbst überlassen. Hauptsache man wählt Module aus mind. zwei unterschiedlichen Vertiefungsrichtungen.

Für Masterstudierende gilt § 48 und § 49  der FPO:

„Das Masterstudium umfasst […] : 60 ECTS-Punkte in Wahlpflicht-Modulen aus mindestens drei Säulen gemäß § 49 Abs. 1, wobei pro Säule höchstens 30 und mindestens 10 ECTS-Punkte nachzuweisen sind; werden Module aus vier Säulen gewählt, gilt die Untergrenze von 10 ECTS-Punkten für drei der vier Säulen“
„Die Module gemäß Satz 1 Nr. 1 sind aus den einzelnen Säulen zugeordneten Vertiefungsrichtungen gemäß § 49 Abs. 1 zu wählen, wobei in mindestens zwei Vertiefungsrichtungen jeweils mindestens 15 ECTS-Punkte nachzuweisen sind.“

Man benötigt also in zwei einzelnen Vertiefungsrichtungen (wie „Künstliche Intelligenz“, oder „Software-Engineering“ oder „Mustererkennung“, etc. jeweils mind. 15 ECTS. Es ist also geschickt, wenn man sich diese zwei Vertiefungsfächer in unterschiedlichen Säulen wählt, dann bleibt man mit den restlichen wählbaren Wahlpflichtfächern flexibel. Aber man kann die beiden Vertiefungsrichtungen auch aus einer Säule belegen, dann ist diese Säule aber mit 30 ECTS voll belegt.

Hinweis nach § 40 (4) und § 41 (4) FPO INF: „Fehlverusche in wählbaren Modulen des Bachelor- bzw. Masterstudiums werden bei Wechsel in alternative Module nicht angerechnet“. Durch den Wegfall der Pflichtanmeldung braucht man das Modul einfach nicht mehr weiterverfolgen. Heißt: Man kann Wahlpflichtmodule einfach substitutieren (geht auch noch nach dem Drittversuch).

Achtung: Ein nichtbestandener Viertversuch heißt: Studium endgültig nicht bestanden!

 Zur Einführung beachten Sie bitte dieses Video hier:

(Achtung: In einen Punkt ist das Video veraltet -> neue FPO INF: WPF-Fächer können nun auch nach drei Fehlversuchen noch getauscht werden -> VGL: FPO INF §40 (4),bzw. §41 (4) und es erfolgt ja keine Pflichtanmeldung zu Wiederholungsprüfungen mehr.)


Die Vorstellung der Vertiefungsrichtungen und Nebenfächer finden Sie im Folgenden auf den Folien zur Orientierung (in der rechten Spalte).
Die Einführungsfolien finden Sie hier.

Theoretisch orientierte VertiefungsrichtungenModul-ÜbersichtFolien zur Orientierung
Theoretische InformatikInfoseite LS 12
Infoseite LS 8
Orientierung-LS12.pdf
Orientierung-LS8.pdf
SystemsimulationInfoseite LS10pdf
Diskrete SimulationInfoseite LS7pdf
KryptographieInfoseite LS13pdf

Software orientierte VertiefungsrichtungenModul-ÜbersichtFolien zur Orientierung
ProgrammiersystemeInfoseite LS2Link
DatenbanksystemeInfoseite LS6pdf
Künstliche IntelligenzInfoseite KIpdf
Software Engineering (OSS)Infoseite OSSpdf, Video
Software Engineering (PSWT)Infoseite PSWTpdf, Video

Systemorientierte VertiefungsrichtungenModul-ÜbersichtFolien zur Orientierung
RechnerarchitekturInfoseite LS3pdf
Verteilte Systeme und BetriebssystemeInfoseite LS3n.a.
KommunikationssystemeInfoseite LS7pdf
Hardware-Software-Co-DesignInfoseite LS12pdf
IT-SicherheitsinfrastrukturenInfoseite LS1pdf

Anwendungsorientierte VertiefungsrichtungenModul-ÜbersichtFolien zur Orientierung
MustererkennungInfoseite LS5pdf
Visual ComputingInfoseite VCpdf
Elektronik und InformationstechnikModulübersicht.pdf
Informatik in der BildungInfoseite DDIpdf
Medizinische InformatikInfoseite MedInfInfoseite

Zudem können Sie im Master Informatik den gesonderten Studienschwerpunkt „Informatik in der Fahrzeugtechnik“ wählen, welche dann im „Transcript of Records“ extra bestätigt wird.
Hierzu sind eine spezielle Kombination von Wahlpflichtmodulen und Nebenfächern zu wählen.

Studienschwerpunkt Informatik in der Fahrzeugtechnik

Näheres hierzu finden Sie auf den Seiten zum Studienschwerpunkt „Informatik in der Fahrzeugtechnik“.