Rechtliches, Formulare, Modulhandbücher
Rechtliche Grundlagen, Formulare und wichtige Infos für das Informatik Studium
Hinweise zu den Corona-Sonderregelungen
Gesetzesgrundlage der Prüfungen ist zunächst die Allgemeine Prüfungsordnung der Technischen Fakultät. Sie wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) Informatik für Bachelor und Masterstudiengänge. Wir weisen darauf hin, dass die Studienführer keine rechtlich verbindlichen Dokumente darstellen.
Die untenstehenden Modulhandbücher sind zum jeweils angegebenen Datum aus campo abgerufen worden. Aktuelle Informationen finden Studierende der FAU in campo. Die dort eingetragene Information ist gültig.
Die Modulhandbücher ab dem WS 2022/23 werden vom campo System erzeugt und hier gelistet:
Aktuelle Modulhandbücher:
Bachelor:
Die PO-Version 20222 gilt für Studierende ab WS 2022/23!
Master:
Archiv
Die Modulhandbücher bis zum SS 2022 werden aus dem UnivIS generiert (längere Ladezeit)
- Antrag auf Fristverlängerung der GOP/Studienzeit (.pdf)
- Antrag auf Ersatzprüfungstermin bei einem Auslandsaufenthalt nach §16 ABMPO (pdf)
Weitere wichtige Links:
- Anerkennung von Leistungen
- Krankmeldungen bitte unverzüglich direkt dem Prüfungsamt mitteilen (s.u.)!
- Beurlaubung vom Studium, etc. (Link zur Seite der Studierendenverwaltung)
- Antrag auf Studiengang- oder Fachwechsel (nur für immatrikulierte Studierende der FAU)
- Antrag auf Doppelstudium (muss nach Genehmigung an die jew. Studiendekane weitergeleitet werden)
1. Erstversuche können geschoben werden (Rücktritt/Abmeldung bis spätestens drei Werktage = Montag bis Freitag, ohne Feiertage, vor dem Prüfungstermin). Den Rücktritt führen Sie über das Sudienportal campo.fau durch. Mit dem Rücktritt erlischt die Anmeldung und Sie müssen sich im neuen Semester erneut zur Prüfung anmelden (vgl. § 10, Abs. 3, ABMPO). Von Wiederholungsprüfungen können Sie nur mit triftigen Gründen zurücktreten, näheres s. unter 2.
2. Darüber hinaus können Sie vor jeder Prüfung (auch nach Verstreichen der 3-Tages-Frist) mit triftigen Gründen zurücktreten. Darunter fällt zum einen eine Erkrankung, die Sie mittels eines Attests und des dazugehörigen Formblatts beim Prüfungsamt nachweisen (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 4, ABMPO).
Zum anderen ist ein Rücktritt vor der Prüfung auch noch in begründeten Ausnahmefällen möglich: Sollten Sie am Tag des Prüfungstermins aus nicht selbst zu vertretenen Gründen (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) verhindert oder nicht prüfungsfähig sein, müssen Sie dies umgehend und zeitnah dem Prüfungsamt mitteilen, sonst wird der Prüfungsversuch mit mangelhaft bewertet (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 2, ABMPO). Die Gründe sind dem Prüfungsamt glaubhaft (in Form von Belegen, etc.) mitzuteilen.
Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie den Prüfungsversuch vorzeitig abbrechen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich eine Vertrauensärztin oder einen Vertrauensarzt der FAU aufsuchen (vgl. § 10, Abs. 4, Satz 5, ABMPO). Ein Merkblatt und eine Liste der Vertrauensärzte der FAU finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes.
WICHTIG: Beenden Sie die die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch Atteste etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.
Studierende mit Behinderung bzw. chronischer Erkrankung können einen Nachteilsausgleich für Prüfungen beantragen (z.B. längere Bearbeitungszeit, Zulassung von Hilfsmitteln). Dies trifft für alle körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen zu, die mindestens 6 Monate andauern, sowie für Erkrankungen, die über ein Jahr hinweg mindestens eine ärztliche Behandlung pro Quartal erfordern. Für einen Nachteilsausgleich ist kein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Weiterhin erscheint der Nachteilsausgleich auch nicht in den Zeugnisdokumenten. Wenn ein Antrag auf Nachteilsausgleich für Sie in Frage kommt, finden Sie hier weitere Hinweise.