Rechtliche FAQs
Hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten zur FPO Informatik
Die jeweils gültige Fassung der Fachprüfungsordnung Informatik finden Sie hier.
Grundsätzlich gibt es keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Allerdings ist die Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) nicht bestanden, wenn man nach dem dritten Semester Vollzeitstudium (in Teilzeit nach dem vierten Semester) nicht mind. 30 ECTS (von den GOP-fähigen Modulen, siehe Modultabelle) im spätestens Zweitversuch bestanden hat (vgl. § 42 FPO INF).
Wird die GOP nicht bestanden muss man den Studiengang wechseln.
Hier gilt §9 der ABMPO: Die Regelstudienzeiten dürfen
– in der Bachelorprüfung um zwei Semester,
– in der Bachelorprüfung in Teilzeit um zwei Semester,
– in der Masterprüfung im Vollzeitstudium um zwei Semester und
– in der Masterprüfung im Teilzeitstudium um zwei Semester überschritten werden.
Heißt:
Ba-Studium: max. Studiendauer: 8 Semester Vollzeit (14 Sem. Teilzeit)
Ma-Studium: max. Studiendauer: 6 Semester Vollzeit (10 Sem. Teilzeit) – Ansonsten kann ein Härteanfall-Antrag gestellt werden:
Antrag zur Verlängerung der Studienzeit
Vgl. §40 (4),bzw. §41 (4) FPOINF: 1Abweichend von § 32 Abs. 2 Satz 3 ABMPO/TF werden Fehlversuche in wählbaren Modulen des Bachelor-/Masterstudiums die im Studienverlaufsplan entsprechend gekennzeichnet sind, beim Wechsel in alternativ angebotene Module nicht angerechnet und ein Modulwechsel ist auch nach dreimaligem Nichtbestehen des zuvor absolvierten Moduls weiterhin möglich.“ Da es ab WS 24/25 keine Pflichtanmeldung mehr zu Wiederholungsprüfungen gibt, kann man WPF-Module somit einfach substituieren. ACHTUNG(!): Das gilt natürlich nur für Wahlpflichtmodule bzw. Nebenfachmodule. Und: mehr als drei Prüfungs-Versuche sollte man (schon aus Zeitgründen) nicht unternehmen. Bei einem nicht bestandenen Viertversuch ist der Studiengang endgültig nicht bestanden!
Nein – es können bei Wiederholungsprüfungen Teilnehmerbeschränkungen gelten: Grundsätzlich ist es möglich, dass bei Prüfungen, bei denen im laufenden Semester keine entsprechende Vorlesung angeboten wurde, vom Prüfer die Teilnahme auf Studierende beschränkt wird, die diese Prüfung wiederholen wollen/müssen. Eine Anmeldung von Studierenden, die an dieser Prüfung im Erstversuch teilnehmen möchten, kann also verweigert werden. siehe auch die FAQs auf den Seiten des Prüfungsamtes: https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/
Zitat vom Prüfungsamt:
„Den Studierenden muss jetzt schon bewusst sein, dass eine Nichtteilnahme am regulären Termin (also dem Prüfungstermin, der der Vorlesung unmittelbar folgt) sich negativ auf ihren Studienverlauf auswirken kann und sie dann eventuell auch Probleme mit den Studienfristen bekommen können (wenn dann im nächsten Semester nur Wiederholer geprüft werden und keine Erstableger zugelassen werden).“
Nein, es handelt sich um universitäre Hochschulpraktika, bzw. Hochschulprojekte mit ECTS, welche nur von Informatik-Lehrstühlen (bzw. Informatik-Professuren inkl. Zweitmitgliedern des Dept. Informatik, s.u.) durchgeführt werden.
Eine Ausnhame besteht nur im Master mit Studienschwerpunkt „Informatik in der Fahrzeugtechnik“
(siehe Seiten zum Studienschwerpunkt)
Falls Sie einen Bachelorabschluss an der FH/TH mit 210 ECTS absolviert haben, können Sie die überzähligen ECTS nicht für den Master anerkennen lassen.
Begründung:
Die 210 ECTS wurden ja für den Erwerb des Bachelors benötigt. In der ABMPO steht, dass im Masterstudium ein Kompetenz-Zugewinn von 120 ECTS gegenüber dem Bachelor erfolgen muss.
Generell: Für die Anerkennung von Modulen aus universitären Studiengängen von Fremdunis/-FHs (bzw. aus dem Ausland) sind unsere Anerkennungsbeauftragten zuständig. >> Zum Formular Anerkennung von Leistungen <<
Für FAU interne Module aus anderern (fachverwandten) Studiengängen wie Data Science oder vom AIBE-Department ist die Vorgehensweise durch die Studienkommission festgelegt: Dozent*Innen aus benachbarten Studiengängen können einen Antrag zur Aufnahme ihrer Module (in den Wahlpflichtkatalog bzw. als Nebenfach) an die Studienkommission der Informatik stellen. Diese prüft dann die jeweiligen Kompetenz-Anforderungen und eine mögliche Aufnahme des Moduls in eine Vertiefungsrichtung (bzw. als Nebenfach).
Bereits genehmigte Module (inkl. Seminare, Praktika und Projekte) sind im entsprechenden Wahpflichtfach-/Nebenfach-Katalog zu finden.
siehe Wahlpflichtfächer, bzw. Nebenfächer
Das ist in der ABMPO TechFak bzw. in der FPOINF geregelt:
Für den Beginn der Ba-Arbeit gilt § 31 (3) der AMBMPO TechFak:
Zulassungsvoraussetzung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 110 ECTS-Punkten sowie der erfolgreiche Abschluss der Grundlagen- und Orientierungsprüfung.
Für den Beginn der Ma-Arbeit gilt § 53 der FPOINF:
(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist
- der Erwerb von 60 ECTS-Punkten im Masterstudium und
- die Vorlage entsprechender Nachweise, falls der Zugang zum Masterstudium mit
Auflagen gemäß § 33 Abs. 2 bzw. 3 ABMPO/TechFak erfolgte.Hinweis:
Den offiziellen Start der Ba-/Ma-Arbeit meldet Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin dem Prüfungsamt, nicht die Studierenden!
Grundsätzlich existieren an vielen Informatik-Lehrstühlen enge Kooperationen mit Industrie- oder Forschungsunternehmen, bei denen auch Ba- oder Ma-Arbeiten in Kooperation angefertigt werden können.
Natürlich können Sie auch selbst auf die Suche nach einer geeigneten Thematik in einem Unternehmen fragen. Nur: Die Bachelor- oder Masterarbeit muss immer von einer Hochschullehrkraft der Informatik (mit-) betreut werden. Es handelt sich um ein universitäres Modul mit ECTS – sprich die Note kann nur von einer Hochschullehrkraft/einem Lehrstuhl der Informatik eingetragen werden. Und: Die Thematik muss einen forschenden Charakter aufweisen – „reine“ Implementierungsarbeiten reichen in der Regel nicht aus.
Erste Anlaufstelle sollte also immer erst eine Hochschullehrkraft an einem Lehrstuhl/einer Professur sein.
Grundsätzlich darf jede Hochschullehrkraft (an allen Lehrstühlen/Professuren) der Informatik Ba-/Ma-Arbeiten betreuen. Zusätzlich auch Hochschullehrkräfte, die eine Zweitmigliedschaft am Department Informatik beantragt und genehmigt bekommen haben. Link zu den Lehrstühlen und Professuren des Dept. Informatik Folgende Dozent*Innen haben eine Zweitmigliedschaft am Dept. Informatik:
Prof. Dr. Michael Amberg (LS für Wirtschaftsinformatik. insb. IT-Management, Dept. ReWi)
Prof. Dr. David Blumenthal (J.-Professur für Biomedical Network Science, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Michael Döllinger (Professur für Phoniatrie und Pädaudiologie, MedFak)
Prof. Dr. Björn Eskofier (LS für Maschinelles Lernen und Datenanalytik, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Jana Hutter (Professur für Smart Imaging and Data Profiling, MedFak)
Prof. Dr. Bernhard Kainz (Professur für Image Data Exploration and Analysis, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Andreas Kist (J.-Professur für Artificial Intelligence in Communication Disorders, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Florian Knoll (Professur für Computational Imaging, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Anne Koelewijn (J.-Professur für Computational Movement Science, Dept. AIBE)
Prof. Dr. Frauke Liers (Professur für Optimization under Uncertainty & Data Analysis, Dept. Mathematik)
Prof. Dr. Franziska Mathis-Ullrich (Professur für Robotische Planung und Kognition in der Chirurgie, MedFak)
Prof. Dr.-Ing. Meinard Müller (Audiolabs-Erlangen.de, Fraunhofer IIS)
Prof. Dr. Hans-Ulrich Prokosch (LS Medizinische Informatik, MedFak)
Prof. Dr. Seeung He Yang (J.-Professur für Artifical Intelligence in Biomedical Speech Processing, Dept. AIBE) (Liste o. Gew. auf Vollständigkeit)
Werde ich gleich nach Abgabe der Ba- oder Masterarbeit exmatrikuliert? Und welches Datum zählt?
Generell: Es gilt immer das Datum der letzten von Ihnen zu erbringenden Leistung (z.B. Vortrag/Verteidigung zur Ba-/Masterarbeit) – nicht die Korrekturdauer!
Und: Nein: Sie bleiben das gesamte, restliche Semester immatriukuliert. Wenn, müssten Sie sich selbst exmatrikulieren (falls das unbedingt notwendig ist). Aber Sie müssen so lange immatrikuliert bleiben bis wirklich die letzte Leistung von Ihnen erbracht wurde.
(z.B. Verteidigung der Ba-Arbeit im April: Sie bleiben das gesamte SS noch immatrikuliert)
Manchmal verlangen Behörden, Arbeitgeber, o.ä. eine Bestätigung über das voraussichtliche Studienende. Sie können dieses Dokument selbst in Campo im Ordner „Meine Leistungen“ herunterladen. Wenn Sie in Campo keinen Zugriff auf dieses Dokument haben, liegt dies meist daran, dass Sie die ECTS-Anforderungen in Relation zu Ihrer Studiendauer nicht erfüllen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Zentrale Studienberatung (ZSB), um Ihren Fall individuell prüfen zu lassen.
Es gelten Übergangsfristen (siehe § 47 FPO Version vom 26. April 2023): Bis zum WS 2026/27 werden noch Prüfungen für den Bachelor nach der früheren FPO Inf angeboten (z.B. Klausuren für AuD, KonzMod oder die Studienleistung für AuD). Ausnahmen: Das Modul „Grundlagen der Schaltungstechnik“ (muss ab WS 24/25 mit „Sichere Systeme“ und „Software-Entwicklung in Großprojekten“ mit „Einführung in das Software-Engineering“ ersetzt werden.
Ein kompletter Wechsel in die neue FPO Inf ist grundsätzlich nicht möglich. Es gilt immer die jeweils bei der Einschreibung in den Studiengang gültige FPO.