Bewerbung zum Masterstudium
!!! Master Informatik is not an international study programme. International Applicants, please read at first the information you can find here: Informations for International Applicants !!!
Zugang zum Studiengang Informatik Master of Science
Das Masterstudium Informatik (M. Sc.) kann sowohl in Vollzeit als auch berufsbegleitend als Teilzeitstudium absolviert werden. Die Regelstudienzeit beträgt in Vollzeit 4 und im Teilzeit-Masterstudium 8 Semester.
Bitte beachten Sie, dass bei der Bewerbung angegeben werden muss, nach welchem Studienmodell Sie studieren wollen. Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in das Teilzeit-Angebot ist einmal pro Studienjahr möglich. Ein Wechsel ab dem dritten Vollzeitsemester in den Teilzeitstudiengang ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.
Nähere Informationen zum Teilzeit-Masterstudienangebot finden Sie auf den Info-Seiten des IBZ und hier.
Bewerbungsverfahren:
Die Anmeldung zum Masterstudium erfolgt ausschließlich digital über das online-Bewerberportal
campo.fau.de!
Alle nötigen Informationen und Anträge finden Sie unter folgendem Link:
www.master.fau.de
Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. Januar, für das Wintersemester der 15. Juli.
Für die Masterbewerbung werden folgende Unterlagen (als .pdf) benötigt:
- Motivationsschreiben (kurz, ca. 1/4 Seite – Warum wollen Sie den Master Informatik an der FAU studieren?)
- Lückenloser, tabellarischer Lebenslauf (mit Datum und Unterschrift!)
- Schulabschlusszeugnis/Zeugnis der Hochschulreife (alle Seiten einscannen!)
- Vollständige Fächer- und Notenübersicht mit ausgewiesenen ECTS und Durchschnittsnote (Noten-Übersicht aus Campo, Diploma-Supplement, etc.), bzw. wenn vorhanden: Bachelorzeugnis (kann auch nachgereicht werden).
WICHTIG:
Die Online-Bewerbungsunterlagen müssen für das WS bis spätestens 15.07., für das SS bis spätestens 15.01. im campo-System eingegangen sein!
Und ebenfalls wichtig: |
Qualifikationsfeststellungsverfahren zur Zulassung zum Masterstudium:
Die Qualifikation bzw. Zulassung zum Master kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen:
Grund – Zugangsvoraussetzung für den Master Informatik im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak ist ein fachspezifischer, bzw. fachverwandter Studienabschluss.
Als fachspezifischer Abschluss gilt z.B. der Abschluss eines Bachelor- oder Diplomstudiengangs im Fach Informatik.
Als fachverwandte oder im Hinblick auf die Qualifikation nicht wesentlich unterschiedliche Abschlüsse im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak werden insbesondere anerkannt (vgl. § 42 FPO):
1. Bachelor oder Diplomabschlüsse in
- Computational Engineering
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Elektronik/Informationstechnik/Informatik (EEI)
- Wirtschaftsinformatik
- Mechatronik
- Medizintechnik mit Kompetenzfeld EEI
- Mathematik mit Nebenfach Informatik
- Technomathematik
2. Zwei-Fach-Bachelor (B. A.) mit Erstfach Informatik
3. Erstes Staatsexamen nach Lehramtsprüfungsordnung I (LPO 1) mit Unterrichtsfach Informatik
Bewerberinnen und Bewerber mit einem dieser Abschlüsse (bzw. im Hinblick auf die Qualifikation nicht wesentlich unterschiedliche Abschlüsse im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak) können direkt, mit zusätzlichen Auflagen*1 oder auf Grundlage einer bestandenen mündlichen Zugangsprüfung in das Masterstudium aufgenommen werden (je nach Kompetenzerwerb aus dem vorangegangenen Bachelorstudium).
*1 Die Master-Zugangskommission kann bis zu 20 ECTS zusätzliche Pflichtmodule (aus dem Informatik Ba-Studium der FAU) als Auflage vergeben, falls die im vorangegangenen fachspezifischen, bzw. verwandten Studium (bzw. im Hinblick auf die Qualifikation nicht wesentlich unterschiedlichem Abschluss im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 ABMPO/TechFak) erworbenen Kompetenzen nicht ausreichen. Häufig werden dabei Auflagen in Mathematik oder aus der theoretischen Informatik vergeben. Bis zum Bestehen dieser zusätzlichen Auflagen erhält der/die Student/in eine Zulassung zum Master unter Vorbehalt.
Vgl. Anlage der ABMPO (TechFak):
(5) 1Die jeweilige Zugangskommission beurteilt im Rahmen des Qualifikationsfeststellungsverfahrens in einer Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen, ob eine Bewerberin bzw. ein Bewerber die Qualifikation zum Masterstudium besitzt. 2Die Zugangskommission stellt anhand der schriftlichen Unterlagen die Qualifikation fest, wenn: die Gesamtnote des fachspezifischenoder des fachverwandten bzw. des im Hinblick auf die Qualifikation nicht wesentlich unterschiedlichen Abschlusses gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 oder im Falle des § 29 Abs. 3 der Durchschnitt der bisherigen Leistungen 2,50 (= gut) oder besser beträgt
oder
wenn Module des dritten bis sechsten Semesters gemäß Modultabelle des Informatik-Bachelorstudiums (bzw. hinsichtlich des Kompetenzprofils nicht wesentlich unterschiedliche Module einer anderen Hochschule) mit einem Umfang von 60 ECTS-Punkten mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bestanden sind.
Bewerberinnen bzw. Bewerber, denen nicht direkt im Rahmen der Vorauswahl der Zugang zum Masterstudium gewährt werden kann, können zu einer mündlichen Zugangsprüfung eingeladen werden.
Verkürzter Zugang zum Master Informatik mit fachfremden Bachelorabschluss:
Für Bewerber mit fachfremden Ba-Abschluss (Uni/FH/TH) besteht die Möglichkeit ebenfalls zum Master Informatik zugelassen zu werden, wenn Sie die die Kompetenzen der Pflichtmodule der ersten vier Semester des Bachelorstudiengangs Informatik an der FAU (z.B. auch durch Anerkennungen) nachweisen können (vgl. §47, 4 FPO INF).
Die Zulassungen zum Master sind immer Einzelfallentscheidungen. Jede Bewerbung wird individuell geprüft.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir ohne fristgerechten Eingang der Bewerbungsunterlagen keine Vorabauskünfte über eine mögliche Zulassung geben können.
Vgl. hierzu § 42 FPO Informatik und Anlage 1 (Qualifikationsfeststellungsverfahren für das Masterstudium an der Technischen Fakultät der FAU) der ABMPO (TechFak)
Vorzeitige Bewerbung zum Master (Zulassung unter Vorbehalt – falls Ba noch nicht abgeschlossen):
Wer sich noch im Bachelor-Studium befindet, kann sich vorzeitig zum Masterstudium bewerben:
Bei einer Zulassung zum Master unter Vorbehalt muss innerhalb von 12 Monaten (durch das BayHSchG vorgegebene Frist – nach Einschreibung in den Master – ohne Nachfrist!) der Nachweis des erfolgreichen Ba-Abschlusses, bzw. die Erfüllung etwaiger Auflagenmodule erfolgt sein. Der Nachweis der Erfüllung von etwaiger Auflagen muss dem Masterbüro zusammen mit dem Zulassungsbescheid vorgezeigt werden!
Weitere Details zum Master-Zulassungsverfahren finden Sie in der Allgemeinen Prüfungsordnung (ABMPO) der Technischen Fakultät und in der Fachprüfungsordnung (FPO) Informatik.
Studienablauf Masterstudiengang Informatik (M. Sc.)
Hier gelangen Sie zu den Informationen zum Studienablauf des Masterstudiengangs Informatik.