Rechtliche FAQs
Hier einige häufig gestellte Fragen und Antworten zur FPO Informatik
Die jeweils gültige Fassung der Fachprüfungsordnung Informatik finden Sie hier.
Gibt es eine Mindesanzahl an ECTS pro Semester? Wie ist das mit der GOP?
F: | Muss man jedes Semester eine gewissen Anzahl an ECTS nachweisen? Wann hat man die GOP bestanden? |
A: | Grundsätzlich gibt es keine Mindestanzahl an ECTS, die man pro Semester erreichen muss. Allerdings ist die Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) nicht bestanden, wenn man nach dem dritten Semester Vollzeitstudium (in Teilzeit nach dem vierten Semester) nicht mind. 30 ECTS (von den GOP-fähigen Modulen, siehe Modultabelle) im spätestens Zweitversuch bestanden hat (vgl. § 42 FPO INF). Wird die GOP nicht bestanden muss man den Studiengang wechseln. |
Überschreitung der Regelstudienzeit?
F: | Wie viele Semester darf ich maximal für den Bachelor/Master benötigen? |
A: | Hier gilt §9 der ABMPO: Die Regelstudienzeiten dürfen – in der Bachelorprüfung um zwei Semester, – in der Bachelorprüfung in Teilzeit um zwei Semester, – in der Masterprüfung im Vollzeitstudium um zwei Semester und – in der Masterprüfung im Teilzeitstudium um zwei Semester überschritten werden. Heißt: Ba-Studium: max. Studiendauer: 8 Semester Vollzeit (14 Sem. Teilzeit) Ma-Studium: max. Studiendauer: 6 Semester Vollzeit (10 Sem. Teilzeit) – Ansonsten kann ein Härteanfall-Antrag gestellt werden: Antrag zur Verlängerung der Studienzeit |
Kann man WPF-/NF-Module tauschen und werden die Prüfungsversuche beim Wechsel mitgezählt?
F: | Kann ich Wahlpflicht- oder auch Nebenfachmodule tauschen? Was gilt in Bezug auf die Anzahl der Prüfungsversuche? |
A: | Vgl. §40 (4),bzw. §41 (4) FPOINF: 1Abweichend von § 32 Abs. 2 Satz 3 ABMPO/TF werden Fehlversuche in wählbaren Modulen des Bachelor-/Masterstudiums die im Studienverlaufsplan entsprechend gekennzeichnet sind, beim Wechsel in alternativ angebotene Module nicht angerechnet und ein Modulwechsel ist auch nach dreimaligem Nichtbestehen des zuvor absolvierten Moduls weiterhin möglich.“
Da es ab WS 24/25 keine Pflichtanmeldung mehr zu Wiederholungsprüfungen gibt, kann man WPF-Module somit einfach substituieren. ACHTUNG(!): Das gilt natürlich nur für Wahlpflichtmodule bzw. Nebenfachmodule. Und: mehr als drei Prüfungs-Versuche sollte man (schon aus Zeitgründen) nicht unternehmen. Bei einem nicht bestandenen Viertversuch ist der Studiengang endgültig nicht bestanden! |
Können Prüfungen jederzeit als Erstversuch abgelegt werden?
F: | Kann ich geschobene Prüfungen jederzeit als Erstversuch ablegen? |
A: | Nein – es können bei Wiederholungsprüfungen Teilnehmerbeschränkungen gelten:
Grundsätzlich ist es möglich, dass bei Prüfungen, bei denen im laufenden Semester keine entsprechende Vorlesung angeboten wurde, vom Prüfer die Teilnahme auf Studierende beschränkt wird, die diese Prüfung wiederholen müssen. Eine Anmeldung von Studierenden, die an dieser Prüfung im Erstversuch teilnehmen möchten, ist dann nicht möglich. siehe auch die FAQs auf den Seiten des Prüfungsamtes: https://www.fau.de/education/beratungs-und-servicestellen/pruefungsaemter/#collapse_10 Zitat vom Prüfungsamt: |
Praktika/Projekte bei Unternehmen:
F: | Kann ich ein Firmenpraktikum oder eine Werksstudententätigkeit als Praktikum (Ba)/Projekt (Ma) anerkennen lassen? |
A: | Nein, es handelt sich um universitäre Hochschulpraktika, bzw. Hochschulprojekte mit ECTS, welche nur von Informatik-Lehrstühlen (bzw. Informatik-Professuren inkl. Zweitmitgliedern des Dept. Informatik, s.u.) durchgeführt werden. |
Fragen zu Anerkennungen von Leistungen:
F: | Ich habe meinen Bachelor an der FH/TH mit 210 ECTS absolviert – kann ich mir die überzähligen ECTS für den Master anerkennen lassen? |
A: | Eindeutig: Nein! Die 210 ECTS wurden ja für den Erwerb des Bachelors benötigt. In der ABMPO steht, dass im Masterstudium ein Kompetenz-Zugewinn von 120 ECTS gegenüber dem Bachelor erfolgen muss. |
Anerkennung von Modulen aus anderen (fachverwandten) Studiengängen der FAU:
F: | Werden Module aus anderen (fachverwandten) Studiengängen wie Data Science oder vom AIBE-Department im Informatikstudium anerkannt? |
A: | Generell: Für die Anerkennung von Modulen aus universitären Studiengängen von Fremdunis/-FHs (bzw. aus dem Ausland) sind unsere Anerkennungsbeauftragten zuständig.
>> Zum Formular Anerkennung von Leistungen << Für FAU interne Module ist die Vorgehensweise durch die Studienkommission festgelegt: Dozent*Innen aus benachbarten Studiengängen können einen Antrag zur Aufnahme ihrer Module (in den Wahlpflichtkatalog bzw. als Nebenfach) an die Studienkommission der Informatik stellen. Diese prüft dann die jeweiligen Kompetenz-Anforderungen und eine mögliche Aufnahme des Moduls in eine Vertiefungsrichtung (bzw. als Nebenfach). |
Voraussetzungen für den Beginn einer Ba/Ma-Arbeit
F: | Ab wann kann ich mit meiner Bachelor-, bzw. Masterarbeit beginnen? |
A: | Das ist in der ABMPO TechFak bzw. in der FPOINF geregelt: Für den Beginn der Ba-Arbeit gilt § 31 (3) der AMBMPO TechFak: Zulassungsvoraussetzung zur Bachelorarbeit ist der Erwerb von mindestens 110 ECTS–Punkten sowie der erfolgreiche Abschluss der Grundlagen– und Orientierungsprüfung.Für den Beginn der Ma-Arbeit gilt § 53 der FPOINF: (1) Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist 1. der Erwerb von 60 ECTS–Punkten im Masterstudium und 2. die Vorlage entsprechender Nachweise, falls der Zugang zum Masterstudium mit Auflagen gemäß § 33 Abs. 2 bzw. 3 ABMPO/TechFak erfolgte.Hinweis: Den offiziellen Start der Ba-/Ma-Arbeit meldet Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin dem Prüfungsamt, nicht die Studierenden! |
Bachelor-/Masterarbeiten bei Unternehmen:
F: | Kann ich bei einem Unternehmen eine Bachelor- oder Masterarbeit anfertigen? |
A: | Grundsätzlich existieren an vielen Informatik-Lehrstühlen enge Kooperationen mit Industrie- oder Forschungsunternehmen, bei denen auch Ba- oder Ma-Arbeiten in Kooperation angefertigt werden können. Natürlich können Sie auch selbst auf die Suche nach einer geeigneten Thematik in einem Unternehmen fragen. Nur: Die Bachelor- oder Masterarbeit muss immer von einer Hochschullehrkraft der Informatik (mit-) betreut werden. Es handelt sich um ein universitäres Modul mit ECTS – sprich die Note kann nur von einer Hochschullehrkraft/einem Lehrstuhl der Informatik eingetragen werden. Und: Die Thematik muss einen forschenden Charakter aufweisen – „reine“ Implementierungsarbeiten reichen in der Regel nicht aus. Erste Anlaufstelle sollte also immer erst eine Hochschullehrkraft an einem Lehrstuhl/einer Professur sein. |
Zeit bis Exmatrikulation nach Abgabe der Ba-/Ma-Arbeit?
F: | Werde ich gleich nach Abgabe der Ba- oder Masterarbeit exmatrikuliert? Und welches Datum zählt? |
A: | Generell: Es gilt immer das Datum der letzten von Ihnen zu erbringenden Leistung (z.B. Vortrag/Verteidigung zur Ba-/Masterarbeit) – nicht die Korrekturdauer!
Und: Nein: Sie bleiben das gesamte, restliche Semester immatriukuliert. Wenn, müssten Sie sich selbst exmatrikulieren (falls das unbedingt notwendig ist). Aber Sie müssen so lange immatrikuliert bleiben bis wirklich die letzte Leistung von Ihnen erbracht wurde. |
Bescheinigung üder das voraussichtliche Studienende
F: | Ich benötige eine Bestätigung der Universität über das voraussichtliche Studienende, wer stellt das aus? |
A: | Manchmal verlangen Behörden, Arbeitgeber, o.ä. eine Bestätigung über das voraussichtliche Studienende.
Sie können dieses Dokument selbst in Campo im Ordner „Meine Leistungen“ herunterladen. Wenn Sie in Campo keinen Zugriff auf dieses Dokument haben, liegt dies meist daran, dass Sie die ECTS-Anforderungen in Relation zu Ihrer Studiendauer nicht erfüllen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Zentrale Studienberatung (ZSB), um Ihren Fall individuell prüfen zu lassen. |
Wer darf Bachelor-/Masterarbeiten betreuen?
F: | Bei wem kann ich eine Bachelor- oder Masterarbeit überhaupt anfertigen? | ||||||||
A: | Grundsätzlich darf jede Hochschullehrkraft (an allen Lehrstühlen/Professuren) der Informatik Ba-/Ma-Arbeiten betreuen. Zusätzlich auch Hochschullehrkräfte, die eine Zweitmigliedschaft am Department Informatik beantragt und genehmigt bekommen haben.
Link zu den Lehrstühlen und Professuren des Dept. Informatik Folgende Dozent*Innen haben eine Zweitmigliedschaft am Dept. Informatik: Prof. Dr. Michael Amberg (LS für Wirtschaftsinformatik. insb. IT-Management, Dept. ReWi) (Liste o. Gew. auf Vollständigkeit)
Fragen zum Wechsel der Fachprüfungsordnung (FPO Inf) zum WS 22/23:
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